* Ab 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
* Ab 21 Jahre für dreirädrige Krafträder mit über 15 kW
* Ab 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
* Krafträder (auch mit Beiwagen) mit über 45 km/h und über 50 ccm
* Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Reifen und ..über 15 kW sowie über 50 ccm und über 45 km/h
* Ab 18 Jahre
* Krafträder bis 35 kW Motorleistung
..Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2KW/kg
* Auch: Krafträder mit Beiwagen
* Ab 16 Jahre
* Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW Motorleistung ..Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1KW/kg
* Dreirädrige Krafträder über 45 km/h und über 50 ccm
* Symmetrische Anordnung der Reifen bei dreirädrigen Krafträdern
* Auch: Krafträder mit Beiwagen
* Ab 16 Jahre
* Zweirädrige Krafträder bis 45 km/h und 50 ccm
* Auch: Krafträder mit Beiwagen, Trikes, Fahrrad mit Hilfsmotor
* Ab 18 Jahre (oder Begleitendes Fahren ab 17 Jahre)
..keine theoretische und praktischer Prüfung erforderlich
* Vorraussetzung: Besitz der Klasse B
* Anhänger über 750kg unter Beachtung der zulässigen ..Gesamtmasse des Gespanns von 4250kg
* Ab 18 Jahre (oder Begleitendes Fahren ab 17 Jahre)
* Vorraussetzung: Besitz der Klasse B
* Anhänger bis 3500kg
* Gesamtmasse des Gespanns bis 7000kg
* Ab 18 Jahre (oder Begleitendes Fahren ab 17 Jahre)
* PKW bis 3500kg zulässige Gesamtmasse
* Anhänger bis 750kg (Zugfahrzeug max. 3500kg)
* Anhänger über 750kg unter Beachtung der zulässigen ..Gesamtmasse des Gespanns von 3500kg
* PKW mit bis zu acht Sitzplätzen + Fahrersitzplatz
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